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Rechtsanwältin & Notarin in Bremen

Notarielle Angelegenheiten

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich vom Senator für Justiz und Verfassung zur Notarin bestellt worden. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. In Angelegenheiten von besonderer Bedeutung hat der Gesetzgeber die Einschaltung einer Notarin bzw. eines Notars verbindlich vorgeschrieben. Insbsondere handelt es sich um folgende Bereiche:


Immobilienrecht, z.B.

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An- und Verkauf von Immobilien

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Grundpfandrechte (Grundschuld und Hypothek)

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Schenkung, vorweggenommene Erfolge


Familienrecht, z.B.

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Eheverträge

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Getrenntlebens- und Scheidungsfolgenvereinbarungen


Erbrecht, z.B.

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Testamente

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Erbverträge


Vorsorge und Betreuung, z.B.

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Patientenverfügungen

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Betreuungsverfügungen

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Vorsorgevollmachten und Generalvollmachten


Gesellschaftsrecht, z.B.

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Handelsregisteranmeldungen

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Veräußerung- und Übertragung von Unternehmen

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Umwandlungen


Sonstiges, z.B.

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Notarielle Beglaubigung von Unterschriften und Urkundenabschriften

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Schuldenanerkenntnisse und Zwangsvollstreckungsunterwerfung